Arbeitssicherheit

Orthopädische
Arbeits-
sicherheitsschuhe

Nach DGUV Regel 112-191.

Arbeitssicherheit und Fußgesundheit perfekt unter einen Hut gebracht: Mit unseren maßgefertigten orthopädischen Einlagen sorgen wir dafür, dass Sie auch lange, anstrengende Arbeitstage gut geschützt und komfortabel meistern. In unserem Einlagensortiment führen wir spezielle Einlagen für Sicherheitsschuhe, die hohe Komfortansprüche erfüllen und in unserer Meisterwerkstatt für Sie ganz individuell auf Maß gefräst werden. Damit werden Ihre Füße bei Fehlstellungen und anderen Erkrankungen der Füße optimal unterstützt. Besuchen Sie uns gerne in unserem Fachgeschäft für Orthopädie-Schuhtechnik in Idstein und lassen Sie sich umfassend beraten.

Einlagen für Abreitssicherheitsschuhe ( DGUV Regel 112-191 konform )

Die Regel 112-191 der Deutschen Gesetzlichen Unfall-Versicherung dient der Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Bereich der Füße und Schuhe. Sie schreibt u. a. vor, dass bei einer orthopädischen Anpassung – etwa durch die Verwendung von orthopädischen Einlagen im Sicherheitsschuh – sichergestellt sein muss, dass dadurch die Schutzfunktion des Schuhs nicht beeinträchtigt wird. Beispielsweise muss auch mit Einlage noch der vorgeschriebene Abstand zwischen Fuß und Zehenkappe oder auch die elektrische Leitfähigkeit des Schuhs erhalten bleiben. Bei uns erhalten Sie zertifizierte Einlagen abgestimmt auf geeignete Arbeitssicherheitsschuhe.

Dokumente zum Download

Die Voraussetzung für eine Erstversorgung durch die Rentenversicherung ist, dass mindestens 15 Jahre in die Kasse eingezahlt wurde. Falls das nicht der Fall ist, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für eine Versorgung.

Information

Dokumente für die Erstversorgung: Ärztlicher Befund, G0100, G0130, G0133 & G0134
Dokumente für die Folgeversorgung: G0134 & G1035